RifT
Die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) werden als ständig fortgeschriebene Textausgabe vom Ministerium für Finanzen amtlich herausgegeben.
Sie gelten für Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg (VBV).
Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten sie ergänzend zu den Regelungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen der Länder (RBBau).
Hier finden Sie die Dokumente für RifT-Bund.
Die hier aufrufbaren RifT-Muster im pdf-Format sind n i c h t zum Ausfüllen durch Dritte bestimmt.
Bei Fragen zu den RifT wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen der jeweiligen Betriebsleitung.
Diese erreichen Sie wie folgt:
RifT-Land
poststelle.vb-bw@vbv.bwl.de (Betriebsleitung Vermögen und Bau Baden-Württemberg)
RifT-Bund
Poststelle.Bundesbau@vbv.bwl.de (Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg, Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg)